Staatliche Förderungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch alter Heizungsanlagen. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, förderfähige Biomasseheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Abhängig von den persönlichen und technischen Voraussetzungen sind Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
So setzt sich die Förderung zusammen
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30 % Grundförderung: für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Wärmenetz.
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16 % Klimageschwindigkeitsbonus: für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen. Dazu zählen beispielsweise Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027.
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10 % bis 40 % Einkommensbonus: für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Die einzelnen Förderbestandteile können kombiniert werden. In der Regel beträgt die maximale Förderquote 70 %. Bis zu 80 % sind für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigerem Einkommen möglich.
Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Der tatsächliche Zuschuss hängt von der gewählten Heizungsanlage, der bisherigen Heizung, der Nutzung des Gebäudes und der persönlichen Einkommenssituation ab.
Besonderheiten bei Biomasseheizungen
Förderfähig sind nur Biomasseheizungen, welche die geltenden technischen Anforderungen erfüllen. Der Klimageschwindigkeitsbonus kann bei einer neuen Biomasseheizung nur gewährt werden, wenn diese mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.
Antragstellung
Die Heizungsförderung für private Wohngebäude wird über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt.
Vor der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Dieser Vertrag muss ausdrücklich unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung einer Förderzusage geschlossen werden. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder der Beginn der Arbeiten vor der Antragstellung kann die Förderung ausschließen.
Wir beraten Sie gerne zu den technischen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Heizungstauschs. Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, wird anhand der aktuellen Förderbedingungen geprüft.
*Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
FÖRDERUNGEN 2026
30%
Grundförderung
für eine förderfähige klimafreundliche Heizung
16% Geschwindigkeitsbonus
beim Austausch bestimmter alter Heizungen
10-40%
einkommensabh. Bonus
abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
Wir unterstützen Sie dabei
Die Voraussetzungen der Heizungsförderung hängen von der vorhandenen Heizung, der geplanten Anlage, der Nutzung des Gebäudes und der persönlichen Situation der Eigentümer ab. Wir unterstützen Sie dabei, die technischen Möglichkeiten zu prüfen und den Heizungstausch sorgfältig vorzubereiten.
Beratung zu den Fördermöglichkeiten
Wir beraten Sie zu förderfähigen Heizsystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen sowie zu möglichen Kombinationen. Dabei berücksichtigen wir die technischen Anforderungen der aktuellen Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Vorbereitung der Antragstellung
Für den Förderantrag werden Angaben zur geplanten Heizungsanlage und eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Wir stellen die erforderlichen technischen Informationen zusammen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Wichtig: Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage abgeschlossen werden. Mit den Arbeiten darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden.
Fachgerechte Umsetzung und Dokumentation
Nach Antragstellung beziehungsweise Förderzusage übernehmen wir die fachgerechte Installation der geplanten Heizungsanlage. Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir die erforderlichen technischen Nachweise für die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung.
Wartung und Weiterbetreuung
Auch nach der Inbetriebnahme bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Mit einer regelmäßigen Wartung unterstützen wir den zuverlässigen, effizienten und langfristigen Betrieb Ihrer Heizungsanlage.
Sie planen einen Heizungstausch? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich zu den technischen Möglichkeiten und zum Ablauf Ihres Vorhabens.
*Eine Förderzusage und die endgültige Förderhöhe werden ausschließlich durch die zuständige Förderstelle festgestellt.
Hier geht´s zur offiziellen KfW-Heizungsförderung -> KfW-Heizungsförderung